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   VG Cottbus, 26.01.2018 - 4 L 449/17   

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VG Cottbus, 26.01.2018 - 4 L 449/17 (https://dejure.org/2018,2367)
VG Cottbus, Entscheidung vom 26.01.2018 - 4 L 449/17 (https://dejure.org/2018,2367)
VG Cottbus, Entscheidung vom 26. Januar 2018 - 4 L 449/17 (https://dejure.org/2018,2367)
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  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Cottbus, 26.01.2018 - 4 L 449/17
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen diesbezügliches subjektives Recht durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann danach eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also ernstlich möglich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris Rn. 83; BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1/16, juris Rn. 43).

    Das abschließende Gesamturteil ist durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen bestenauswahlbezogenen Gesichtspunkte zu bilden (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1/16, juris Rn 39ff.) Bei einer wie hier vorliegenden teilweise nur im Wege der Ankreuzung von vorgefertigten Textbausteinen mit für sich genommen unverständlicher Anleitung ("zwingend, wenn nicht im Wesentlichen oder in vollem Umfang beurteilt wird") sowie darüber hinaus unterschiedlichen Bewertungsskalen (hinsichtlich der Potenzialeinschätzung sind einmal vier Rubriken mit Mehrfachnennungen bewertungsgeeignet, zum Führungspotenzial durch Ankreuzung oder Nichtankreuzung zwei) bei uneinheitlichem Leistungsbild beziehungsweise Einzelelementen gefertigten Beurteilung ist eine dezidierte verbale Begründung der Gesamtbeurteilung unter Darlegung der Gewichtungen, die vorliegend zu den Einzelkategorien und Aspekten eher behauptet als inhaltlich unterlegt wurde, unabdingbar.

    Sofern überhaupt bereits von einem Gesamturteil im Sinne der Rechtsprechung die Rede sein kann, orientiert sich dies zudem nicht am einheitlichen Beurteilungsmaßstab des Statusamtes, sondern verfehlt an den Besonderheiten des vom Beigeladenen wahrgenommenen Dienstpostens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rn. 26ff. ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Januar 2018 - OVG 4 S 27.17 -, juris Rn. 11).

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus VG Cottbus, 26.01.2018 - 4 L 449/17
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen diesbezügliches subjektives Recht durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann danach eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also ernstlich möglich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris Rn. 83; BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1/16, juris Rn. 43).

    In Konkurrentenstreitverfahren hat die inzidente verwaltungsgerichtliche Prüfung der einer Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilungen unter allen Gesichtspunkten zu erfolgen, die ihre - maßgebliche - Eignung als Auswahlgrundlage beeinträchtigen könnten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 4 S 1799/15 - bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus VG Cottbus, 26.01.2018 - 4 L 449/17
    Eine solche liegt weder generell noch - wie nötig - nachvollziehbar und plausibel aus den Einzelbewertungen abgeleitet vor (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. März 2017 - 2 C 21/16 - juris Rn. 63 ff. sowie - 2 C 51/16 -, juris).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VG Cottbus, 26.01.2018 - 4 L 449/17
    Insofern waren die höheren Anforderungen der letzten Beurteilung wertend einzubeziehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2015 - OVG 4 S 5/15, BA S. 7) sowie die auf ein höheres Leistungsniveau (vergleiche BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015, 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 59) bezogene Beurteilung für den Antragsteller mit der höheren Besoldungsgruppe A 10 gegenüber der des Beigeladenen mit der der A 9 zu vergleichen.
  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 51.16

    Ankreuzverfahren; Begründung; Einzelbewertungen; Gesamturteil; Gewichtung;

    Auszug aus VG Cottbus, 26.01.2018 - 4 L 449/17
    Eine solche liegt weder generell noch - wie nötig - nachvollziehbar und plausibel aus den Einzelbewertungen abgeleitet vor (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. März 2017 - 2 C 21/16 - juris Rn. 63 ff. sowie - 2 C 51/16 -, juris).
  • BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15

    Verletzung der Rechte des Beschwerdeführers aus Art. 33 Abs. 2 GG aufgrund

    Auszug aus VG Cottbus, 26.01.2018 - 4 L 449/17
    Dabei dient die grundgesetzliche Festlegung zum einem dem öffentlichen Interesse der bestmöglichen Besetzung des öffentlichen Dienstes, zum anderen dem rechtlichen Interesse des Bewerbers an einem angemessenen beruflichen Fortkommen durch Begründung eines grundrechtsgleichen Rechts auf ermessens- und beurteilungsfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch- vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juni 2015 und 16. Dezember 2013 - 2 BvR 161/15 und 1958/13 -, juris).
  • LG Heilbronn, 30.07.2015 - 4 S 5/15
    Auszug aus VG Cottbus, 26.01.2018 - 4 L 449/17
    Insofern waren die höheren Anforderungen der letzten Beurteilung wertend einzubeziehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2015 - OVG 4 S 5/15, BA S. 7) sowie die auf ein höheres Leistungsniveau (vergleiche BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015, 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 59) bezogene Beurteilung für den Antragsteller mit der höheren Besoldungsgruppe A 10 gegenüber der des Beigeladenen mit der der A 9 zu vergleichen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 10 S 38.16

    Konkurrentenstreit um das neu geschaffene Referat im Bundesministerium der

    Auszug aus VG Cottbus, 26.01.2018 - 4 L 449/17
    Ob die Antragsgegnerin der Schwerbehindertenvertretung ordnungsgemäß Gelegenheit zur Beteiligung am Auswahlgespräch gegeben hat, die Dokumentation des Auswahlgesprächs hinreichend (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2017 - OVGE 10 S 38.16 -) erfolgte - wenngleich ohne Relevanz angesichts der infolge rechtswidriger Beurteilung des Beigeladenen nicht vorliegenden im Wesentlichen gleiche Leistungen dokumentierenden Beurteilungen der Bewerber - sowie die weiteren geltend gemachten Mängel des Auswahlverfahrens können danach dahinstehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - 1 B 7/17

    Zulassen der Bewerbungen von Beamten um das höherwertige Amt i.R.e. Beförderung;

    Auszug aus VG Cottbus, 26.01.2018 - 4 L 449/17
    Der zur Beurteilung des Antragstellers angenommene zwischen der ersten Beurteilung mit 5/10 und der Vorbeurteilung mit 7/10 deutliche Leistungsabfall konnte schon nur bei Annahme eines im wesentlichen vorliegenden Leistungsgleichstandes der Bewerber hilfsweise herangezogen werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 1 B 7/17 - ; juris Rn. 26) und liegt so nicht vor.
  • BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 44.14

    Konkurrentenstreit; dienstliche Beurteilung; Vergleichbarkeit, unterschiedlicher

    Auszug aus VG Cottbus, 26.01.2018 - 4 L 449/17
    Ein dermaßen unterschiedlicher und hinsichtlich eines Konkurrenten gegenüber dem anderen viel zu kurzer Zeitraum stellt keine hinreichende Grundlage für eine Auswahlentscheidung dar (vgl.BVerwG, Beschluss vom 26. März 2014 - 1 WB 44.14, juris Rn. 41 ff.; VG Potsdam, Beschluss vom 27. September 2017 - VG 2 L799/17 -, BA 6).
  • VG Potsdam, 20.01.2017 - 2 L 1168/16

    Beamtenrechtliches Auswahlverfahren; Ausblenden von Leistungen des Mitbewerbers

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.01.2018 - 4 S 27.17

    Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung durch Beifügung der

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